Rostock im November 2007: Die Rache des Staates gegen die Demonstranten von Heiligendamm in Form von Prozessen, wie es sie lange nicht gab. Das stärkste Stück ist der Prozess gegen einen 19-jährigen Niedersachsen, dem passive Bewaffnung vorgeworfen wird, weil er einen Mundschutz in seinem Rucksack hatte. Dafür soll er nach dem Willen der Staatsanwaltschft 10 Tagessätze à 160 Euro berappen. Mit Rechtsstaat hat das ja wohl nix mehr zu tun. Bedeutet passive Bewaffnung, dass man sich gegen die Bewaffnung anderer schützt? Da muss man dann aber bald höllisch aufpassen, was man wo dabei hat. Beispielsweise wird man bei Mitführen eines Regennschirmes, bald wegen versuchtem Ertränkens der Polizei angeklagt..
Keulen-Juristerei
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