Keulen-Juristerei

Rostock im November 2007: Die Rache des Staates gegen die Demonstranten von Heiligendamm in Form von Prozessen, wie es sie lange nicht gab. Das stärkste Stück ist der Prozess gegen einen 19-jährigen Niedersachsen, dem passive Bewaffnung vorgeworfen wird, weil er einen Mundschutz in seinem Rucksack hatte. Dafür soll er nach dem Willen der Staatsanwaltschft 10 Tagessätze à 160 Euro berappen. Mit Rechtsstaat hat das ja wohl nix mehr zu tun. Bedeutet passive Bewaffnung, dass man sich gegen die Bewaffnung anderer schützt? Da muss man dann aber bald höllisch aufpassen, was man wo dabei hat. Beispielsweise wird man bei Mitführen eines Regennschirmes, bald wegen versuchtem Ertränkens der Polizei angeklagt..

M 

1 Kommentar »

  1. genotoxic Said,

    16. November, 2007 @ 09:29

    alles Terroristen, diese Mundschützer, am Besten gleich wegsperren!
    es soll ja Leute geben, die tragen einen Mundschutz im Strassenverkehr, die sind besonders subversiv, die vermummen sich vor den Überwachungs-Kameras, auch wegsperren!
    solange wegsperren und verurteilen bis genug Geld in die Kasse kommt, um den Polizisten ein paar neue Gesichtsmasken zu kaufen.
    ach, nee, die müssen sich erstmal neue digitale Funkgeräte kaufen!
    ernsthaft: ich habe gehört, dass die Schutzpolizisten aus den neuen Bundesländern ziemlich stinkig gewesen waren, weil sie nur Bruchteile des Lohnes erhielten, die ihre westdeutschen Kollegen für den G8-Einsatz vereinnahmten.

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